Projekt gegen Cyberkriminalität fördert Medienkompetenz am KEG
Wussten Sie, dass mit der Funktion „Ausblenden“ bzw. „Verstecken“ obskure Apps vom Home-Bildschirm und in manchen Fällen auch aus der App-Medienbibliothek verschwinden können? Wie stehen Sie zu einem Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren? Oder: Haben Sie schon mal vom TikTok-Trend der „Skull Breaker Challenge“ gehört? Von diesen Themen ist die heutige Generation zwangsläufig betroffen, welche digitale Medien wie selbstverständlich nutzt und dort Gesehenes dann nicht selten in der Realität umsetzt.
Denn schon in jungen Jahren kommunizieren Jugendliche über Smartphones und Tablets, nutzen Messengerdienste, soziale Netzwerke oder Onlinespiele und tauschen Fotos sowie Videos über Plattformen wie WhatsApp, Snapchat oder Instagram aus. Häufig geschieht dies jedoch ohne ausreichendes Bewusstsein für die möglichen rechtlichen und persönlichen Folgen – und ohne ausreichend Begleitung durch die Erziehungsberechtigten.
Um die Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Inhalten zu sensibilisieren, nahm das KEG – wie bereits in der Vergangenheit – an mehreren Online-Veranstaltungen des Projekts „Law4school“ teil. Insgesamt vier Live-Webinare richteten sich an die Jahrgangsstufen 5, 8 und 11 sowie an interessierte Eltern. Die Rechtsanwältin Gesa Gräfin von Schwerin vermittelte dabei anhand von Fällen aus ihrer beruflichen Praxis grundlegende rechtliche Aspekte der Internetnutzung.
Thematisiert wurden unter anderem Cybermobbing, Cybergrooming (das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte zu Minderjährigen), das Recht am eigenen Bild und strafbare Inhalte wie die Verbreitung kinderpornografischen Materials oder das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Auch Hasskommentare im Netz wurden angesprochen. Besonders eindrücklich wirkten konkrete anonymisierte Beispiele aus Klassenchats, in denen Mitschüler massiv beleidigt worden waren. Diese Fälle machten vielen Jugendlichen deutlich, wie schnell digitale Kommunikation Grenzen überschreiten kann.
Großes Erstaunen lösten zudem mögliche rechtliche Konsequenzen von Internetfehltritten aus: Schon Minderjährige können im Zivilrecht zu Unterlassungserklärungen oder Schadenersatz verpflichtet werden, und entsprechende Forderungen können über Jahrzehnte hinweg geltend gemacht werden. Vielen wurde dabei erstmals bewusst, dass Eltern nicht automatisch für sämtliche Handlungen ihrer Kinder im Internet haften.
Durch interaktive Abstimmungen während der Veranstaltung wurden die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder einbezogen und dazu angeregt, eigene Einschätzungen zu überprüfen und ihr Verhalten im Netz kritisch zu reflektieren. Die praxisnahen Beispiele und klar formulierten Hinweise vermittelten sowohl Schülern als auch Eltern wichtige Orientierung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien. So schlägt die erfahrene Rechtsanwältin unter anderem vor, den eigenen Kindern erst ab Klasse 5 oder 6, besser noch erst ab 14 Jahren, ein Smartphone mit Prepaidkarte und ohne Internetbrowser auszuhändigen.
Valentin Lindner

