Geschichte des Karl-Ernst-Gymnasiums
1807
Gründung durch Emich Karl Fürst zu Leiningen
1876
Übernahme durch Bayer. Staat als “Königlich isolierte Lateinschule”
1904
Weiterführung durch die Stadt Amorbach als “Städtische Karl-Ernst-Lateinschule”
1936
Brand und Zerstörung des Schulgebäudes
1960
Verstaatlichung mit der Stadt Amorbach als Sachaufwandsträger
1967
Umzug in das neue “Karl-Ernst-Gymnasium”
2020
Sachaufwandsträger Landkreis Miltenberg
2024
Angliederung des Sozialwissenschaftlichen Zweiges
Übersicht der Schulgebäude
Übersicht der Schulleiter
Ulrich Koch
ab 2017
Ruth Bley
2011 – 2017
Walter Fritsch
2004 – 2011
Klaus Igel
1996 – 2004
Reinhold Grzega
1984 – 1996
Rudolf Ullrich
1978 – 1984
Gerhard Gottschalk
1971 – 1978
Friedrich Koch
1940 – 1971
Aus der wechselhaften Geschichte einer höheren Lehranstalt
Im nachfolgenden finden Sie einen Auzug der Schulgeschichte verfasst von Uwe Lerke. Die vollständige Version finden Sie abschließend:
Der ab dem 01. 01. 1949 erneut als Schulleiter eingestellte Friedrich Koch sah nun seine Hauptaufgabe darin, die Schule zur Vollanstalt auszubauen, da Stadtrat und Bürgermeister weiterhin unbeirrt das Ziel verfolgten, die vorhandenen Bildungseinrichtungen der Stadt und ihrem Umland zu erhalten. Ein erster Schritt auf diesem Weg war der Antrag auf Zeugnisberechtigung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der auch am 30. Juni 1955 genehmigt wurde. Bisher hatten die Zeugnisse des „Städtischen Realgymnasiums“ nicht die gleichen Rechte wie die der staatlichen Gymnasien verliehen. Amorbacher Schüler galten als Privatschüler und mussten bei einem Übertritt an weiterführende Schulen Aufnahmeprüfungen ablegen. Mit dieser Genehmigung war ein entscheidender Durchbruch zur Anerkennung erreicht worden, dessen Bedeutung nur in der Rückschau ermessen werden kann. 1819 war nämlich die genau entgegengesetzte Verfügung der Regierung im „Königlich Bayerischen Intelligenz- blatt“ mit der Bestimmung bekannt gegeben worden, „dass die von den Professoren in Amorbach ausgegebenen Zeugnisse keine Gültigkeit hätten.“